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Agrarrecht/Landwirtschaftsrecht
Anwalt für Agrarrecht
Das Agrarrecht ist komplex und ändert sich ständig. Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie immer auf dem neuesten Stand der Vorschriften sind.
Wir kennen die Besonderheiten der Branche und können Ihnen helfen, sich in den rechtlichen Anforderungen eines landwirtschaftlichen Betriebs zurechtzufinden.
Von besonderer Bedeutung ist das Sondererbrecht, das in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt ist. Weitere Beratungsschwerpunkte bilden das Grundstücksverkehrsrecht und das Recht der landwirtschaftlichen Pachtverträge.
Wir möchten Ihnen helfen, mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgreich zu sein. Mit unserem Fachwissen und unserer Beratung können Sie rechtssicher und erfolgreich handeln.
Es sind noch Fragen offen?
Ob telefonisch oder per E-Mail, gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und beraten Sie individuell und persönlich zu unseren Dienstleistungen.
Rechtssicher in der Landwirtschaft
Wir wissen, dass das Landwirtschaftsrecht verwirrend sein kann. Deshalb stellen wir Ihnen individuelle Lösungen zur Verfügung, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen im Bereich des Agrarrechts zu treffen. Wir sind Ihre Anwälte für Agrarrecht.

In folgenden Bereichen des Agrarrechts beraten und vertreten wir Sie:
- Gestaltung und Prüfung von Landpachtverträgen
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Landpachtverträgen, insbesondere auf Pachtzinszahlung, auf Pachtzinsanpassung oder Räumung nach ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung
- Durchsetzung oder Abwehr des landwirtschaftlichen Vorkaufsrechts
- Durchsetzung oder Abwehr von viehkaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung von Direktzahlungsansprüchen wie etwa Grünlandprämien
- Prüfung und Gestaltung von landwirtschaftlichen Kaufverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach Lieferung mangelhaften Futters
- Abwehr von Auflagen durch die Veterinärämter
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- Durchsetzung von Baugenehmigungen im Außenbereich
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach dem Höfeerbrecht