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Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert Fehlverhalten, das der Gesetzgeber aufgrund seines geringen Unrechtsgehalts nicht als Straftaten verfolgt. Dennoch ist es wichtig, einen guten Verteidiger an seiner Seite zu haben, insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Gewerbeuntersagung droht. Wir vertreten Sie umfassend gegenüber der Behörde und auch vor Gericht.
Ordnungswidrigkeiten gibt es nicht nur im Bereich des Verkehrsrechts, sondern auch in anderen Rechtsgebieten, wie z. B.:
- Verstöße gegen Mitwirkungspflichten im Bereich des ALG I und II / Hartz IV
- Verstöße von Gewerbetreibenden gegen ihnen obliegenden Pflichten bei der Gewerbeausübung
- Nichteinhaltung von Verwaltungsvorschriften (Meldepflicht)
- Verstöße gegen Umwelt- oder Tierschutz in der Landwirtschaft
Es sind noch Fragen offen?
Ob telefonisch oder per E-Mail, gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und beraten Sie individuell und persönlich zu unseren Dienstleistungen.
Erfolgsbilanz bei Ordnungswidrigkeiten
Wenn Sie ein Anhörungsschreiben einer Behörde oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an uns. Wir sind Experten in der Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten und können Ihnen die bestmögliche rechtliche Vertretung bieten. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Erfolgsbilanz bei der Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!


Bernd Preuth
Rechtsanwalt & Notar
Vita
- geboren 1975 in Friesoythe
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster und der Universität Athen
- Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
- 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 2007 Ernennung zum Fachanwalt Strafrecht
- 2015 Ernennung zum Fachanwalt Verkehrsrecht
- 2022 Bestellung zum Notar Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit: Strafrecht, Verkehrsrecht, allg. Zivilrecht
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